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Allgemeine FRagen

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der Landkreis verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Der Landkreis hat jedoch entschieden zunächst auf die Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger zu setzen. Sollte sich jedoch die Bioabfall-Quote langfrisitg als zu gering erweisen, muss der gesetzliche Anschluss- und Benutzungszwang umgesetzt werden, wie man ihn bereits vom Restmüll kennt. Dann muss jeder Haushalt Bioabfälle getrennt erfassen – entweder über die Biotonne oder über eine nachweisliche Kompostierung im eigenen Nutzgarten.
Nein. Die Bestellung der Biotonne ist freiwillig. Allerdings gibt es gute Gründe für die Biotonne, die wir zum Beispiel hier für Sie zusammengestellt haben.
Die Biotonne kann von allen Einwohnern und Gewerbetreibenden bestellt werden, die im Landkreis Lörrach Abfallgebühren zahlen.
In diesem Fall wurde die Biotonne irrtümlicherweise bei Ihnen abgestellt und gehört vermutlich einem Ihrer Nachbarn. Kontrollieren Sie bitte den Adressaufkleber an der Seite der Biotonne. Ist es nicht möglich, die Tonne dem eigentlichen Adressaten zu bringen, melden Sie sich bitte bei der Abfallwirtschaft unter 07621/410-1999. Das Gefäß wird dann kurzfristig wieder bei Ihnen abgeholt.
Es gibt keine finanzielle Förderung für Eigen- und Gemeinschaftskomposte. Die Abfallwirtschaft steht jedoch den Eigenkompostieren beratend zur Seite.
In jedem Fall: Ja!
Eine Biotonne ist auch für Eigenkompostierer eine sinnvolle Ergänzung. Grundsätzlich ist es  dann sinnvoll selbst zu kompostieren, wenn man einen großen Garten hat. Dennoch gibt es Abfälle, die Sie vermutlich nicht auf Ihren Kompost werfen wollen, wie beispielsweise Fleischabfälle, gewürzte Essensreste oder auch große Mengen Rasenschnitt.