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Fragen & Antworten: Grundlagen & hintergründe

Im Landkreis Lörrach wurden bis Ende 2015 Bioabfälle teilweise über die Grünabfallerfassung und die Eigen­kom­postierung stofflich verwertet. Der andere Teil der Bioabfälle wurde zusammen mit dem Hausmüll in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel verbrannt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt vor, ab dem 1. Januar 2015 alle Bioabfälle mittels geeigneter Sammelsystem wie der Biotonne die Bioabfälle getrennt zu erfassen, um eine optimale energetische und stoffliche Verwertung zu ermöglichen.

Im Landkreis Lörrach wurde zudem ein umfassender Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt, der die Gestaltung der Bioabfallerfassung im Landkreis maßgeblich mitgestaltet hat.
Wir setzen bei der Biotonne auf Freiwilligkeit. Laut Gesetzgeber gibt es zwar grundsätzlich einen sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, ähnlich wie bei der Hausmülltonne; wir halten es jedoch für den besseren Weg, es zunächst Ihnen selbst zu überlassen, ob Sie die Biotonne nutzen wollen oder nicht.
Bleiben allerdings mittelfristig die Bioabfallmengen hinter den Erwartungen zurück, sind wir unter Umständen durch den Gesetzgeber gezwungen, zu einem späteren Zeitpunkt jeden Haushalt an die Biotonne anzuschließen.
Die Nutzung der Biotonne selbst ist kostenlos. So wie die Recyclinghöfe, die Schadstoffsammlung und andere Leistungen der Abfallwirtschaft wird auch die Biotonne durch alle Gebührenzahlerinnen und -zahler über die Jahresgrundgebühr finanziert.