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Umzug innerhalb des Landkreises

Wenn Sie innerhalb des Landkreises umziehen, müssen Sie sich nicht bei der Abfallwirtschaft abmelden. Ihre neue Adresse wird uns automatisch vom Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Bitte denken Sie daher daran, Ihren Umzug rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes zu melden.

Wichtige Fragen & Antworten


Muss ich meine Abfallbehälter in jedem Fall an die neue Adresse mitnehmen?

Generell gilt: Nutzen Sie bereits einen Abfallbehälter, müssen Sie ihn an Ihre neue Adresse mitnehmen.
Ausnahme: Zieht nur ein Teil des Haushalts um, bleiben die Behälter in jedem Fall an der alten Adresse. Zieht der bisherige Rechnungsempfänger weg, wird automatisch eine der verbleibenden Personen neuer Rechnungsempfänger an der bisherigen Adresse.


Ich wohne an meiner alten Adresse an einer Müllschleuse. Was mache ich mit meiner Chipkarte?

Nutzen Sie an der neuen Adresse ebenfalls eine Müllschleuse? Dann nutzen Sie die Chipkarte einfach weiter
Sie nutzen an der neuen Adresse keine Müllschleuse? Bitte schicken Sie Ihre Chipkarte in diesem Fall zurück an die Abfallwitschaft:

Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach
Palmstraße 3
79539 Lörrach


Das Kartenpfand wird Ihnen anschließend über den Jahresgebührenbescheid gutgeschrieben.
Sobald Sie umgemeldet sind, bestellen Sie sich bitte Ihre Abfallbehälter hier.


Ich habe bisher in einem Sackabfuhrgebiet gewohnt. Was mache ich mit übriggebliebenen Abfallsäcken?

Wenn Sie noch offizielle Blaue Abfallsäcke der Abfallwirtschaft übrig haben, können Sie sie selbstverständlich weiterhin als Zusatzsäcke nutzen und zur Abfuhr bereitstellen.