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Umzug innerhalb des Landkreises / Wegzug / Gewerbeabmeldung

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Lörrach umziehen, aus dem Landkreis wegziehen oder Ihr Gewerbe abmelden wollen, können Sie sich hier bei der Abfallwirtschaft abmelden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Endabrechnungsbescheid erst erstellen können, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt an Ihrem neuen Wohnort angemeldet haben.

Falls Ihr Gewerbe meldepflichtig beim Gewerbeamt ist, können wir Ihren Endabrechnungsbescheid erst erstellen, wenn Sie uns die Gewerbeabmeldung des Gewerbeamtes übermittelt haben. 

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Bitte beachten Sie:
Geben Sie den Hausnummerzusatz ohne weitere Zeichen - beispielsweise "-" oder "/" - an. Zum Beispiel: Sie wohnen in der 3/1. Dann die 3 bei Hausnummer eingeben und die 1 bei Hausnummerzusatz. Wenn Sie keinen Hausnummerzusatz haben, lassen Sie das Feld bitte frei.