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Abmeldung / Wegzug

Wenn Sie aus dem Landkreis Lörrach wegziehen oder Ihr Gewerbe abmelden wollen, können Sie sich hier bei der Abfallwirtschaft abmelden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Endabrechnungsbescheid erst erstellen können, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt an Ihrem neuen Wohnort angemeldet haben.

Falls Ihr Gewerbe meldepflichtig beim Gewerbeamt ist, können wir Ihren Endabrechnungsbescheid erst erstellen, wenn Sie uns die Gewerbeabmeldung des Gewerbeamtes übermittelt haben. 
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