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Asbesthaltige Abfälle & Künstliche Mineralfasern (KMF)

Asbesthaltige Abfälle oder Künstliche Mineralfasern (KMF) stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Verpackung sowie fachgerechte Entsorgung notwendig. Firmen, die mehr als 2 t pro Jahr anliefern sind laut der Nachweisverordnung überwachungswürdig und müssen vor der Anlieferung bei der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) Entsorgungsnachweise  (EN/SN) beantragen und bei der Anlieferung auf der Deponie den Begleitschein vorlegen. Privatkunden sowie Gewerbetreibende, die weniger als 2 t pro Jahr anliefern sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen. Gewerbe benötigen zudem eine Transportgenehmigung (Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt).


Asbesthaltige Abfälle

Asbest ist ein natürlich vorkommendes feinfaseriges Material. Es wurde früher wegen seiner Beständigkeit gegen Hitze, Feuer und Chemikalien häufig eingesetzt.
Die feinen Asbestfasern können noch Jahrzehnte nach dem Einatmen Lungenerkrankungen, wie zum Beispiel Asbestose, auslösen. Daher sollten asbesthaltige Abfälle auf keinen Fall zerkleinert werden. Seit 1994 dürfen asbesthaltige Produkte, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Verpackung
Stapelbare Platten können in Big Bags verpackt oder mit dichter, reißfester und mindestens 0,4 mm starker Kunststofffolie eingewickelt und zugeschweißt oder mit gewebeverstärktem Klebeband zugeklebt angeliefert werden.
Folienpakete auf stabilen Einwegpaletten (lichte Höhe mind. 10 cm) stapeln und mit PE-Spannbändern gegen Verrutschen sichern.
Bruchstücke und nicht stapelbare Platten in reißfesten Big Bags staubdicht verpacken und mit gewebeverstärktem Klebeband verschließen.
 
Big Bags sind auf der Kreismülldeponie zu einem Preis von 11,90 € (brutto) erhältlich. Weitere Bezugsquellen für Folien und Big-Bags
 
Maximal 1 t Gewicht je Verpackungseinheit.
 
Einweganzüge, die bei Arbeiten mit Asbest benutzt wurden, in Säcken verpacken und der Lieferung separat beilegen.
 
Die Pakete müssen mit dem Gabelstapler erreichbar oder mit zugelassenem Lasthaken versehen sein.

Anlieferung nur auf Ladepritschen oder Anhänger.

Schwachgebundener Asbest

Asbestabfälle, die weniger als 80 % Zement enthalten, gelten als schwachgebunden. Die Rohdichte liegt unter 1.000 kg/ m3.

Beispiele:

  • Asbesthaltige Gewebe und Textilien, zum Beispiel Feuerlöschdecken, Feuerschutzkleidung, Schnüre, Bänder, Tücher
  • Asbestpappen, Asbestpapier
  • Spritzasbest, zum Beispiel zur Feuerschutzauskleidung auf tragenden Bauteilen

Vorbehandlung
Grundsätzlich dürfen auf der Kreismüllde­ponie Scheinberg nur festgebundene As­bestabfälle abgelagert werden. Durch ge­eignete Vorbehandlung können schwachgebundene Asbestabfälle in festgebundene überführt werden. Dafür muss schwachgebundener Asbest auf der Baustelle mit Zementmörtel oder Beton in einer Gießform eingegossen, das heißt hydraulisch, gebunden werden.

Maximale Abmessung der Blöcke: 0,5 m x 0,5 m x 0,5 m


Festgebundener Asbest

Festgebunden sind Asbestabfälle, die mehr als 80 % Zement enthalten. Die Rohdichte liegt über 1.400 kg/ m3.

Beispiele:

  •  Fassaden- und Dachplatten, Asbestzementbruchstücke
  • Pflanzgefäße, Ascher, Blumenkästen
  • Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau

 
Vorbehandlung
Alle Teile mit Wasser befeuchten oder noch besser mit Faserbindemittel aus dem Fachhandel behandeln.
Bei asbesthaltigen Abfällen mit einer Rohdichte zwischen 1.000 und 1.400 kg/ m³ muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Vorbehandlung erforderlich ist.


Hinweise für gewerbliche Anlieferer

Sicherheitsvorschriften
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten asbesthaltiger Materialien dürfen nur von sachkundigen Personen nach den Sicherheitsvorschriften der TRGS 519 durchgeführt werden (Gültigkeit der Sachkunde 6 Jahre).

Gewerbebetriebe müssen die Arbeiten spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn der Berufsgenossenschaft sowie dem Landratsamt Lörrach, Dez. III, Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Gewerbe und Boden (Frau Nöltner oder Herr Flury) anmelden.

Termine und Anmeldung
Anlieferung jeden Mittwoch von 8:00 - 11:45 und 13:00 - 16:00 Uhr.

Anmeldung jeweils bis Dienstag 12 Uhr vor dem Anlieferungstermin bei der Annahmekontrolle, Telefon 07621 410 - 1426 / -1427 oder -1428 oder per E-mail an deponieannahme(at)loerrach-landkreis.de.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Name und Adresse des Abfallerzeugers (Herkunft) und des Transporteurs an sowie die geschätzte Menge, Art der Verpackung und den gewünschten Anlieferungstermin. Gerne können Sie unser Anmeldeformular nutzen.




Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern. Dazu gehören beispielsweise Mineralwollen, wie Stein- und Glaswolle. Sie werden als Wärmedämmung, Kälte- und Brandschutz oder zur Schallisolierung eingesetzt.
KMF können ebenso wie Asbest Fasern freisetzen. Der unsachgemäße Umgang beim Einbau und der Verarbeitung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Seit 01.06.2000 sind in Deutschland nur noch nicht-krebserzeugende Mineralfaserprodukte zugelassen.
 
Ist die Freisetzung krebserzeugender oder krebsverdächtiger Faserstoffe nicht auszuschließen, sind beim Umgang mit KMF die Sicherheitsvorschriften der TRGS 521 einzuhalten. Die Arbeiten sind dann der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Verpackung
Staubdichte Verpackung in 0,2 mm dicken, gewebeverstärkten Kunststoffsäcken oder in geeigneten KMF-Säcken. Aus technischen Gründen darf die Größe der Gebinde 1,5 m3 nicht überschreiten. Gewebeverstärkte Kunststoffsäcke mit 0,5 m3 und 1,5 m3 Inhalt sind zu einem Preis von 1,90 € bzw. 3,33  € (brutto) auf der Kreismülldeponie erhältlich.  Hier finden Sie  weitere Bezugsstellen.

Anlieferung
Mengen über 10 m3 vor der Anlieferung beim Servicecenter anmelden (07621 / 410-1999).


Allgemeine Hinweise

Bezahlung
Bar (bis max. 200 Euro) oder EC-Karten-Zahlung möglich.
Bei großen und regelmäßigen Anlieferungen kann bei der Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach die Bezahlung per monatlicher Rechnung be­antragt werden.
 
Nicht ordnungsgemäße Anlieferungen
werden auf der Kreismülldeponie sichergestellt und müssen vor Ort durch den Anlieferer selbst oder auf dessen Kosten nachgebessert werden.