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Fragen und Antworten zur Gebührenerhöhung

Im Landkreis Lörrach werden bis auf die Restmüllentsorgung alle Leistungen (Recyclinghöfe, Grünabfallannahmestellen, Schadstoffsammlung, Abfallkalender, App, Biotonne, usw.) über die Jahresgebühr finanziert. Die Nutzung der einzelnen Angebote verursacht damit keine separaten Kosten für Sie als Kunden – es handelt sich quasi um ein „all-inclusive“-Angebot.
Für die Gebührenerhöhung waren verschiedene Faktoren verantwortlich, die leider ungünstig zusammenspielten: hohe Inflation und gestiegene Energie- und Treibstoffkosten bedingt durch den Ukraine-Krieg, Anhebung Mindestlohn (Mitarbeiter Entsorgungseinrichtungen), Frankenkurs (teure Entsorgung Restmüll in Basel), höhere Rückstellungen Deponienachsorge und viele mehr.
Generell besteht seit Jahren ein Defizit, das durch Rücklagen ausgeglichen werden konnte. Diese Rücklagen sind leider aufgebracht. Weshalb eine grundsätzliche Erhöhung für 2023 bereits 2017 vom Kreistag beschlossen wurde.
Um unseren Kunden zu helfen, können wir die Zahlungsfrist verlängern. Auch kann bei Bedarf eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich hierfür nach Erhalt Ihres Gebührenbescheids an unser Service-Team.
Da die Kosten teilweise unabhängig von den erfassten Mengen über Gebühren finanziert werden müssen, sind die Sparmöglichkeiten für Sie begrenzt. Im Landkreis Lörrach wird nur die Restmülltonne über die Leerungsgebühr finanziert. Daher lässt sich über möglichst wenig Leerungen im Vergleich zu einem Haushalt, der weniger trennt, Geld sparen.

Dinge, die Sie nicht mehr brauchen und an Bedürftige oder Second-Hand Läden abgeben, verringern die Mengen und helfen damit direkt Kosten zu vermeiden.

Abfälle „wild“ in der Landschaft zu entsorgen ist dagegen keine „Sparmaßnahme“. Eine illegale Müllentsorgung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden und erhöht die Gemeinkosten, da der Müll entweder von den Städten und Gemeinden oder von der Abfallwirtschaft weggeräumt werden muss.
Aktuell prüfen wir verschiedene Einsparmöglichkeiten und werden die Optionen dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen.
Da die Kostensteigerungen auch von äußeren Einflüssen bestimmt sind, ist es schwierig Kosten einzusparen. Voraussichtlich werden Leistungen reduziert werden müssen, um den Kostensteigerungen der nächsten Jahre entgegenzuwirken. Da wir uns bei vielen Leistungen in laufenden Verträgen mit Vertragspartner befinden, sind Einsparungen häufig erst mittelfristig umsetzbar.
Es ist sehr schwierig verschiedene Städte und Landkreise miteinander zu vergleichen, da die Abfallentsorgung in den meisten Fällen historisch gewachsen und sehr unterschiedlich ist. Auch muss man sich im Detail die in der Grundgebühr enthaltenen Leistungen anschauen. Neben Landkreisen mit günstigeren Gebühren gibt es in Baden-Württemberg auch Landkreise mit deutlich höheren Gebühren.

Im Landkreis Lörrach werden bis auf die Hausmüllentsorgung alle Leistungen über die Jahresgebühr finanziert. Die Nutzung der einzelnen Angebote verursacht damit keine separaten Kosten für Sie als Kunden – Es handelt sich quasi um ein „all-inclusive“-Angebot. Andere Landkreise haben ohne Zweifel geringere Jahresgebühren, dafür muss man aber durchaus für einzelne Leistungen etwas separat zahlen. Bei einer Urlaubsreise vergleichen Sie auch die Angebote danach, ob alle Leistungen im Preis enthalten sind oder ob Sie für das ein oder andere extra zahlen müssen. Ebenso sollte beim Vergleich von Abfallgebühren das damit finanzierte Leistungsspektrum betrachtet werden.

Bei der Abfallentsorgung haben Sie allerdings - anders als bei Ihrer Urlaubswahl - keine Möglichkeit, statt „all-inclusive“ eine günstigere Wahl zu treffen. Ebenso wie die Abfallwirtschaft verpflichtet ist, Ihre Abfälle verlässlich und umweltgerecht zu entsorgen, sind Sie verpflichtet diese der Abfallwirtschaft zu überlassen. Die Konzeption und die wegweisenden Beschlüsse zur Abfallbewirtschaftung im Landkreis Lörrach fasst der Kreistag. Dieser sorgt somit dafür, dass wir als kommunale Abfallwirtschaft im gesetzlichen Rahmen Ihre Interessen berücksichtigen.
Mit der Verbrennung in Basel und einem vertraglich festgelegten Zahlungstarif in Schweizer Franken hat die Abfallwirtschaft die Kursschwankungen der letzten Jahre empfindlich zu spüren bekommen. Trotzdem liegt die Verbrennung in Basel preislich im Vergleich zu Verbrennungspreisen deutscher Müllheizkraftwerke im Mittelfeld.
 
Der Vertrag mit dem Kanton Basel Stadt wurde 1997 für 30 Jahre abgeschlossen (bis 2027). Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, entweder durch eigene Anlagen oder durch langfristige Verträge die Entsorgungssicherheit nachzuweisen. Somit ist es einer kommunalen Abfallwirtschaft nicht möglich, Abfälle am Markt beliebig anzubieten, was zeitweise zu deutlich günstigeren, aber ebenso auch zu deutlich schlechteren Konditionen möglich wäre.
 
Verbrennungspreise unterliegen teilweise starken Schwankungen. Die politische Zielsetzung, nach der sich die Abfallwirtschaft zu richten hat, besteht hier ausdrücklich in der Planungs- und Entsorgungssicherheit. Die maximale Wirtschaftlichkeit ist mit einem zu hohen Risiko verbunden.

Unter Umweltaspekten wie auch aus finanzieller Sicht wirken sich zudem die kurzen Transportwege nach Basel positiv aus. Denn die Verbrennung in einer anderen, weiter entfernten Anlage würde in der derzeitigen Situation zu deutlich höheren Transportkosten führen, die die Ersparnisse einer günstigeren Verbrennung zunichtemachen würden.
Auf Basis der europaweiten Vorgaben verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz jede Bürgerin und jeden Bürger zur Trennung von Bioabfällen und zur Nutzung der Biotonne. Auf Beschluss des Kreistages wird dies derzeit im Landkreis jedoch nicht umgesetzt.

Wir finanzieren im Landkreis Lörrach bis auf den Restmüll die gesamte Abfallentsorgung über die Jahresgebühr. Der Landkreis Lörrach verzichtet im Grundsatz bisher auf separate Gebühren. Das spart Verwaltungsaufwand für eine getrennte Gebührenfestlegung und motiviert dazu, Abfälle gut zu trennen, um beim Restmüll durch möglichst wenige Leerungen Kosten zu sparen.
Die zunehmende Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum ist leider ein großes Problem, das auch die Abfallwirtschaft mit wachsender Besorgnis wahrnimmt. Im Vergleich verschiedener Städte und Landkreise lässt sich jedoch kaum ein Zusammenhang zwischen der Gebührenhöhe, oder dem Gebührensystem und dem Maß an überfüllten öffentlichen Abfallbehältern oder der illegalen Entsorgung im öffentlichen Raum feststellen.
In dieser Hinsicht ist eher ein unterschiedliches Verhalten im städtischen und im ländlichen Raum zu beobachten: Unabhängig von der Gebührenhöhe ist die illegale Entsorgung vor allem in den Städten ein zunehmendes Problem.
Lassen sich illegale Handlungen nachweisen, werden diese auch zur Anzeige gebracht und es drohen hohe Bußgelder.
Stichprobenhafte Kontrollen auf den grenznahen Recyclinghöfen zeigen, dass etwas weniger als zwei Prozent aller Nutzer unberechtigterweise auf den Recyclinghöfen entsorgen. In aller Regel handelt es sich bei Nutzern mit auswärtigen Kennzeichen um Personen, die im Landkreis Abfallgebühren zahlen und lediglich ein auswärtiges Auto fahren, oder die im Auftrag von ortansässigen Gebührenzahlern einen Recyclinghof nutzen.

Eine durchgängige Überprüfung der Nutzer wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Die hierfür anfallenden hohen Kosten stehen dabei nicht im Verhältnis zum Mehrwert. Jedoch prüft die Abfallwirtschaft fortlaufend, ob die unzulässige Nutzung zunimmt, um gegebenenfalls gegensteuern zu können.