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Gebühren der Abfallwirtschaft

Die Gesamtgebühr auf Ihrem Gebührenbescheid setzt sich aus der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr  zusammen.

Die Jahresgebühr ist eine Art Grundgebühr, die jeder Haushalt unabhängig von den tatsächlichen Leerungen bezahlen muss. Mit der Jahresgebühr werden verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen finanziert, die dem Kunden kostenfrei zur Verfügung stehen. Darunter fallen beispielsweise die Recyclinghöfe, Grünabfallannahmestellen, Sammlungen von Schadstoffen, der Abfallkalender oder die Biotonne.

Die Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) bemisst sich nach der Anzahl der Leerungen und der Größe der Restmülltonne. Wenn Sie eine Müllschleuse nutzen, so richtet sie sich nach der Anzahl der Einwürfe pro Jahr. Die Leistungsgebühr deckt ausschließlich die Kosten für das Sammeln und Verwerten des Restmülls.

Fragen zum Gebührenbescheid? Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.


Privathaushalte

Im Landkreis Lörrach werden alle Haushalte zu den Abfallgebühren herangezogen. Dafür erhält die Abfallwirtschaft die notwendigen Meldedaten von den Einwohnermeldeämtern. Berücksichtigt werden dabei alle mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Die Jahresgebühr ist nach der Größe des Haushalts gestaffelt. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ. 


Abfallgebühren 2026

Größe Haushalt Gebühr
1- und 2-Personen-Haushalt   125,88 €/ Jahr
3- und 4-Personen-Haushalt   165,36 €/ Jahr
5- und Mehr-Personen-Haushalt   188,64 €/ Jahr
Ferienwohnung*     66,48 €/ Jahr

*Die Veranlagung als Ferienwohnung erfolgt nur, wenn die Wohnung ausschließlich von den Eigentümern genutzt wird und dort keine Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

Unternehmen und Institutionen

Bei Unternehmen und Institutionen treten an die Stelle der Haushalte sogenannte Einwohnergleichwerte (EGW).
Was sind Einwohnergleichwerte und wie werden sie berechnet?


Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) und Mindestleerungen

Für die Restmülltonne werden im Jahr bei Privathaushalten und Unternehmen/ Institutionen mindestens 6 Leerungen pro 60-, 120- oder 240-Liter-Behälter und Jahr berechnet. Bei 1.100-Liter-Containern sind es wiederum 20 Mindestleerungen. Bei der Müllschleuse sind es mindestens 17 Nutzungen pro Jahr, die berechnet werden. Wie oft darüber hinaus geleert wird, entscheidet jeder Haushalt und jedes Unternehmen selbst, maximal jedoch alle 14 Tage. Hier finden Sie weitere Informationen zu Behältergrößen.

Die Biotonnen werden (wie die Restmülltonnen) 14-täglich geleert, eine Leistungs- beziehungsweise Leerungsgebühr fällt nicht an.

Leistungsgebühr 2026

Behälter Gebühr
60-Liter-Restmüllbehälter (6 Mindestleerungen)   4,47 €/ Leerung
120-Liter-Restmüllbehälter (6 Mindestleerungen)   8,92 €/ Leerung
240-Liter-Restmüllbehälter (6 Mindestleerungen) 15,67 €/ Leerung
1100-Liter-Restmüllbehälter (20 Mindestleerungen)  62,52 €/ Leerung
Müllsack, für Sackabfuhrgebiete*, 60 Liter   4,47 €/ Stück
Müllsack als Zusatzsack zum Gefäß, 60 Liter   6,70 €/ Stück
Müllschleuse, 15 Liter (17 Mindestnutzungen)   0,87 €/ Nutzung
Biotonnen (60-, 120, 240- und 660-Liter-Gefäß) keine Leistungsgebühr
Leerung Bioabfall über Restmüllabfuhr
60-Liter-Bioabfallbehälter 13,06 €/ Leerung
120-Liter-Bioabfallbehälter 17,51 €/ Leerung
240-Liter-Bioabfallbehälter  24,26 €/ Leerung
660-Liter-Bioabfallbehälter  71,11 €/ Leerung

Sperrmüll/Altholz auf Abruf - ab 2. Abholung

 30,00 €/ Abholung

*nur für Bewohner von Sackabfuhrgebieten mit gültigem Bezugsschein


Maßgeblich sind die jeweils in der aktuell gültigen Abfallwirtschaftsatzung angegebenen Gebührensätze.