Illegale Müllablagerung melden
Immer wieder kommt es vor, dass Personen ihre Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgen, sondern illegal ablagern. Wenn man den Verursacher ermitteln kann, wird dies zur Anzeige gebracht und dieser muss die entstandenen Kosten tragen.
Begrifflichkeiten
Illegale Abfallablagerung
Es wird immer dann von einer illegalen Abfallablagerung gesprochen, wenn Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde, sondern illegal auf dem eigenen oder auf fremden Grundstücken sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich abgelagert wurde.
Wilde Müllablagerung
Von einer wilden Müllablagerung wird gesprochen, wenn Abfälle illegal im Außenbereich abgelagert wurden und kein Verursacher ermittelbar ist.
Littering
Hierbei handelt es sich um eine geringfügige illegale Abfallablagerung, wie zum Beispiel einzelne Kaffee-Becher oder mehrere Taschentücher. Diese auch als Verunreinigung bezeichneten Abfälle sind zu geringfügig, um dafür ein Verfahren zu eröffnen. Ob es sich in einem konkreten Fall um Littering handelt oder nicht, wird im Einzelfall entschieden.
Zuständigkeiten Müllablagerungen im öffentlichen Raum
Privatgrundstücke: Grundstückseigner
Innenstadtbereich: Städte & Gemeinden
Außenbereich: Grundstückeigner oder Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (wenn kein Verursacher ermittelbar)
Meldeformular
Meldung an den Fachbereich Umwelt zur Prüfung der Zuständigkeit und Weiterleitung an die verantwortliche Stelle. Die Verarbeitung der Daten erfolgt durch den Fachbereich Umwelt.
Wichtiger Hinweis:
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