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Restmüll

Der Restmüll wird 14-täglich abgeholt. Sie müssen Ihr Gefäß aber nicht alle zwei Wochen zur Leerung bereitstellen, sondern nur wenn Sie es möchten. Aus hygienischen Gründen sind jedoch mindestens sechs Leerungen pro Jahr notwendig. Diese werden auch in jedem Fall berechnet.

Die tatsächlichen  Leerungen werden von unserem elektronischen Ident-System automatisch durch einen Chip im Gefäß bei der Entleerung vom Bordcomputer des Müllfahrzeugs erfasst.

Bitte stellen Sie die Müllgefäße am Tag der Abfuhr bis 6 Uhr morgens, jedoch frühestens am Vorabend, zur Abfuhr bereit. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Bereitstellung auf den Gefäßen. Der Abfall darf in den Gefäßen nicht gepresst werden, weil dies möglicherweise eine vollständige Entleerung des Abfallbehälters verhindert.

Unsicher, was in den Restmüll gehört? Unser Abfall-ABC hilft weiter!

Datenschutzhinweis:
Abfallbehälter sind Leihbehälter des Entsorgers. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass die Behälter bei der Auslieferung mit einem weißen Adressaufkleber versehen sind. Sie können den Aufkleber gerne entfernenund durch eine individuelle Kennzeichnung ersetzen. Beachten Sie bitte bei Rückgabe, die eigene Kennzeichnung wieder zu entfernen und die Behälter unbeschädigt zu übergeben.


Müllsäcke

Zusätzliche Müllsäcke

Sollte Ihr Müllgefäß einmal nicht ausreichen (zum Beispiel bei größeren Aufräumaktionen), sind zusätzliche offizielle Blaue Müllsäcke (60 Liter) bei den weiter unten aufgeführten Müllsackverkaufsstellen erhältlich. Bitte benutzen Sie unbedingt diese Müllsäcke, andere Behälter, Säcke oder Kartons werden nicht mitgenommen.

Die Verkaufsstellen finden SIe hier.
Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.

Gebiete mit Sackabfuhr

Zum Jahresbeginn erhalten Haushalte in Gebieten mit Sackabfuhr Abholscheine für die Blauen Müllsäcke der Abfallwirtschaft. Sie können bei den Müllsackverkaufsstellen eingelöst werden. Die Anzahl der Müllsäcke kann auf Wunsch erhöht werden. Bitte kontaktieren Sie uns dazu per Mail (abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de) oder per Post.