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Altholz

Je nach Herkunft kann verarbeitetes Holz erhebliche Mengen an gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen enthalten: Möbel bestehen meist aus geleimten, beschichteten und lackiertem Holz. Fensterrahmen, Außentüren und Bauholz sind mit Holzschutzmitteln behandelt, Zäune, Telegrafenmasten oder Eisenbahnschwellen sind mit Holzschutzmitteln oder Teeröl kesseldruckimprägniert, um sie witterungsbeständig zu machen. Darum ist es wichtig, Altholz sachgemäß zu entsorgen, um zu verhindern, dass Schadstoffe freigesetzt werden.

Bei Altholz wird dem Gesetz nach in vier verschiedene Kategorien unterschieden. Im Landkreis Lörrach sind diese vier Kategorien in zwei Entsorgungsgruppen aufgeteilt:

  • Entsorgungsgruppe 1:

kostenfreie Entsorgung (bis 2 m3) auf den Recyclinghöfen und/ oder bei der jährlichen Straßenaltholzsammlung (Althölzer der Kategorien 1 bis 3)

  • Entsorgungsgruppe 2:

kostenpflichtige Entsorgung auf der Deponie oder bei privaten Entsorgungsfirmen (Althölzer der Kategorie 4)

Wieso kostenpflichtig?

Für Althölzer der Kategorie 4 ist eine besondere Aufbereitung und Entsorgung notwendig (Sonderabfallverbrennung). Dies verursacht deutlich höhere Kosten, die nicht durch die Jahresgebühr aufgebracht werden.


Entsorgungsgruppe 1
Kostenfreie Entsorgung (bis 2 m3) auf dem Recyclinghof oder 1 x kostenfreie Abholung pro Haushalt und Jahr
Entsorgungsgruppe 2
Kostenpflichtige Entsorgung auf der Deponie oder bei privaten Entsorgungsunternehmen

Unbehandeltes Altholz (Althölzer der Kategorie 1)

= naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz überwiegend aus dem Innenbereich, das bei seiner Verwendung nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Behandeltes Altholz (Althölzer der Kategorie 2)

= verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes und anderweitig behandeltes Altholz aus dem Innenbereich, ohne Holzschutzmittel

Gering belastetes Altholz (Althölzer der Kategorie 3)

= Altholz aus dem Innenbereich mit Beschichtungen und Anstrichen, welche halogenorganische Verbindungen enthalten, d.h. chemische Verbindungen aus Brom, Jod, Fluor und Chlor, ohne Holzschutzmittel

Beispiele:

Hölzer aus dem Innenbereich, überwiegend Möbelholz, wie
  • Bettrahmen aus Holz
  • Küchen- und Wohnmöbel, auch mit Resopal (Kunststoffbeschichtungen)
  • Schränke
  • Rattan- und Korbmöbel
  • Stühle ohne Polster und Tische
 
Toleriert werden:
  • Parkett und ähnliche Vollholzböden (kein Laminat, Mengenbegrenzung)
  • Holztüren aus dem Innenbereich (maximal zwei Stück)
  • Wand- und Deckenverkleidungen aus Holz
    (Innenbereich, Mengenbegrenzung)
  • Transportpaletten aus Holz
  • sperrige Hölzer aus dem Haushaltsbereich
  • Bretter, Latten, Leisten sofern nicht der Kategorie 4 zugehörig
 
Keine Spiegel, Glastüren, Glaseinsätze!

Besonders belastetes Altholz (Althölzer der Kategorie 4)

= Altholz aus dem Außenbereich, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder bei Umbaumaßnahmen von Gebäuden und Wohnungen verunreinigt wurde, imprägniertes Holz und Altholz mit Schadstoffbelastung sowie PCB-Altholz, verfaultes und angebranntes Holz
 
dazu zählt auch Altholz unbekannter Herkunft und solches dessen Behandlung nicht ersichtlich ist
 
Wichtig: im Zweifelsfall werden Hölzer immer der Entsorgungsgruppe 2 (Kategorie 4) zugeordnet!


Beispiele:

Hölzer aus dem Außenbereich
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Holzfußböden, -wandverkleidungen, -türen und -treppen aus dem Außenbereich
  • Fensterläden, -rahmen und Rollläden aus Holz
  • Konstruktionshölzer wie Dachsparren, Dachlatten oder Holzfachwerk-Holzdecken, die behandelt wurden
  • Imprägnierte Hölzer, Eisenbahnschwellen, Holzmasten, Palisaden und Zäune aus Holz
  • Verfaultes oder verbranntes Holz

Unsicher, wohin mit Ihrem Abfall? Unser Abfall-ABC hilft weiter!


Kostenfreie Entsorgung

Altholz auf Abruf

Ab 2020 kann jeder Haushalt einmal pro Jahr eine kostenfreie Abholung von Altholz (nur Entsorgungsgruppe 1) anmelden. Jede weitere Abholung kostet 30 Euro.

So funktioniert es:
 
1. Anmeldung des Altholzes (bitte teilen Sie uns die genauen Gegenstände und deren Anzahl mit, die abgeholt werden sollen)

  •  online
  • per E-Mail an abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de
  • telefonisch unter 07621/ 410-1999
  • per Post an Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach Palmstraße 3, 79539 Lörrach

2. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 12 Wochen einen Abholtermin. Der Termin wird Ihnen spätestens zwei Wochen vor Abholung per E-Mail oder per Postkarte mitgeteilt.
 
3. Bereitstellung des Altholzes am mitgeteilten Termin sowie am vereinbarten Abstellplatz

Bitte beachten:
Stellen Sie Ihr Altholz am Tag der Abholung bis 6 Uhr morgens am vereinbarten Abstellplatz in zerlegtem Zustand bereit, jedoch nicht früher als einen Abend vor dem Sammeltermin. Soweit möglich, entfernen Sie bei den Gegenständen alle Metallteile und andere Materialien, die über Wertstoffsammlungen entsorgt werden können.

Sollte Ihr Altholz am Abholtag nicht abgeholt worden sein, melden Sie sich bitte am nächsten Tag beim Servicecenter der Abfallwirtschaft.

Maße und Annahmebedingungen
Eventuell vorhandene Glaseinsätze und Spiegel bitte vorher entfernen und separat als Glas entsorgen. Auch andere Materialien bauen Sie soweit möglich aus und entsorgen sie über die entsprechende Sammlung. Metallische Kleinteile wie Schlösser oder Scharniere müssen nicht entfernt werden. Herausragende Nägel sollten aber bitte aus Gründen der Verletzungsgefahr umgelegt werden.

Abgabe auf den Recyclinghöfen

Einzelstück:
L: maximal 2,0 m
B: maximal 1,5 m
H: maximal 1,5 m
Höchstgewicht: 50 kg

Höchstgesamtmenge: 2 m3, nur haushaltsübliche Mengen und in zerlegtem Zustand

Kostenpflichtige Entsorgung

Hölzer der Kategorie 4 (Entsorgungsgruppe 2) werden weder auf den Recyclinghöfen noch bei der Möbelholzsammlung angenommen.Stattdessen kann dieses Altholz auf der Kreismülldeponie Scheinberg oder bei privaten Verwerterfirmen entsorgt werden. Adressen und Kontaktinformationen finden Sie auf der Homepage und übers Abfall-ABC.

Annahmebedingungen Deponie
Einzelstück:
L: maximal 2,0 m
B: maximal 1,5 m
H: maximal 1,5 m
Höchstgewicht: 50 kg


Ab sofort kann Altholz auf Abruf angemeldet werden. Hier geht´s zur Anmeldung.

Bitte beachten:

Möbel, die einen fest verbauten elektronischen Bestandteil enthalten, gehören nicht zum Altholz, sondern zum                
Elektroschrott.