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rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/kampfmittel/Das gehört in die Schadstoffsammlung (mit Angabe der maximalen Gesamtmenge)
Autopflegemittel Rost-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Antibeschlagmittel, Entfroster bis 3 kg
Düngemittel bis 20 kg
Gerätebatterien (keine Fahrzeugbatterien, keine Li-Akkus schwerer
500 g, keine beschädigten Li-Akkus)
Gesamtmenge max. 3 kg
Hobby- und Laborchemikalien bis 5 kg, max.
15 Gebinde
Holzschutz- und Holzbehandlungsmittel bis 10 kg
Kosmetikartikel wie Nagellack, Nagellackentferner, Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel, Spiritus bis 5 kg
Leuchtstoffröhren/ Energiesparlampen bis 100 Stück
Lösungsmittel, Verdünner bis 25 kg
Lösungsmittelhaltige Produkte Farb- und Lackreste, Klebstoff, Kunstharze, Kitte, Spachtel, Fugendichtmittel, Abbeizmittel bis 25 kg
Metall- und Kunststoffverpackungen mit schädlichen Anhaftungen bis 5 kg
Nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas, Schimmelentferner bis 3 kg
Ölhaltige Abfälle, Ölfilter, ölverunreinigte Lappen und Behältnisse bis 5 kg
PCB-haltige Abfälle, Kondensatoren, Radiatorenöl, Wärmeträgerflüssigkeit aus Solaranlagen bis 5 kg
Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel bis 20 kg
Pflegemittel für Leder, Möbel und Schuhe bis 3 kg
PU-Schaumdosen bis 3 kg
Putzmittel für Metall, Backofen, Herde und Grillgeräte, Entkalker bis 3 kg
Quecksilberhaltige Abfälle, Energiespar- und Projektorenlampen, Manometer, Thermometer bis 0,5 kg


Bitte beachten:


Das gehört nicht in die Schadstoffsammlung
Altöl Muss der Händler zurücknehmen, bitte Quittung aufbewahren Weitere Infos (PDF)
Kraftstoffe (zum Beispiel Benzin, Diesel) weitere Infos Abfall-ABC
Asbesthaltige Abfälle/ Künstliche Mineralfaser (KMF) Weitere Infos (PDF)
Autobatterien Über den Händler entsorgen
Dispersionsfarbe Leere Eimer in den Gelben Sack, Farbreste eintrocknen lassen (Restmüll)
Druckgasflaschen Weitere Infos (PDF)
Feuerlöscher weitere Infos Abfall-ABC
Glühbirnen, Halogenbirnen Restmüll
Infektiöse, krankenhausspezifische Abfälle Annahme ausgeschlossen
Sprengstoffe, Kampfmittel Annahme ausgeschlossen

Kontaktieren Sie bitte die örtliche Polizei oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst
Radioaktive Stoffe Annahme ausgeschlossen

Weitere Informationen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle (PDF)
Feuerwerkskörper (abgebrannt) zuvor bitte mehrere Stunden in Wasser einweichen und über Restmüll entsorgen
Feuerwerkskörper (ungenutzt oder Blindgänger) bitte mehrere Stunden in Wasser einweichen und in einer Tüte mit Sand über Restmüll entsorgen
Medikamente Restmüll

Unsicher, was in den Restmüll gehört? Unser Abfall-ABC hilft weiter!

Mengen

Die Gesamtmenge der abgegebenen Schadstoffe darf 100 kg und maximal 15 Einzelgebinde (Stücke) nicht überschreiten.

Achtung:

Schütten Sie auf keinen Fall mehrere Schadstoffe zusammen! Dabei können gefährliche und zum Teil explosive Mischungen entstehen.

Mobile Schadstoffsammlung

Je einmal im Frühjahr und Herbst können Sie an 32 Orten im Landkreis gefährliche und schadstoffhaltige Abfälle direkt beim Schadstoffmobil der Abfallwirtschaft kostenlos entsorgen. Schadstoffe aus Haushalten, Kleingewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen werden nur in kleinen, nicht nachweispflichtigen Mengen angenommen. Bitte die Abfälle dem Personal direkt und nur in fest verschlossenen, auslaufsicheren Behältern übergeben. Die Behälter dürfen nicht entleert werden.

Monatliche Annahme

Von Februar bis Dezember können jeden ersten Freitag im Monat von 8 bis 12 Uhr Schadstoffe auf der Kreismülldeponie Scheinberg angeliefert werden. Die Abgabe von Schadstoffen ist kostenfrei.


Die Sammeltermine und entsprechenden Uhrzeiten finden Sie im Online-Abfallkalender oder in der Abfall-App.

 Übersicht Mobile Schadstoffsammlungen 2024 (PDF)