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Sperrmüll

Zum Sperrmüll gehören alle Abfälle, die nicht als Wertstoff geeignet sind und auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne (60-Liter) oder einen offiziellen Blauen Müllsack der Abfallwirtschaft passen.

Wichtig:

auch größere Mengen kleinerer Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll, sondern müssen auf mehrere Leerungen des Restmüllgefäßes verteilt oder können über den Kauf eines zusätzlichen Blauen Sacks der Abfallwirtschaft entsorgt werden.

 Infoflyer Sperrmüll (JPEG)

Beispiele für Sperrmüll sind Nicht zum Sperrmüll gehören
  • Matratzen
  • Polstermöbel
  • Holzbettroste mit Metallverspannung
  • Teppiche
  • Linoleum- und PVC-Böden
  • Fensterläden und -rahmen aus Plastik
  • Rollladen aus Plastik
  • Tanks (rückstandsfrei und längsseits aufgeschnitten)
  • Hausmüll, auch nicht in Säcken
  • Kartonage
  • Renovierungsabfälle (Rigips, Kacheln, Tapeten)
  • Bauschutt (Betonbruch, Klinker)
  • Altkleider
  • Fenster- und Spiegelglas
  • Altreifen
  • Asbesthaltige Abfälle
  • Sanitärkeramik
  • Fensterläden und-rahmen aus Holz
  • Rollladen aus Holz
  • Möbelholz, Altmetall, Grünabfall, Elektroschrott
  • Möbel mit elektrischen Bestandteilen

Eine genaue Übersicht, was in den Sperrmüll gehört und was nicht bietet unser Abfall-ABC.

Maße und Mengen

Einzelstück:
Länge: maximal 2,0 m
Breite: maximal 1,5 m
Höhe: maximal 1,5 m
Höchstgewicht: 50 kg

Höchstgesamtmenge: 2 m3, nur haushaltsübliche Mengen und in zerlegtem Zustand

Fässer, Tanks und Kanister müssen rückstandsfrei und mindestens längsseits aufgeschnitten sein.


Sperrmüll auf Abruf

Seit 2020 kann jeder Haushalt einmal pro Jahr eine kostenfreie Abholung von Sperrmüll anmelden. Jede weitere Abholung kostet 30 Euro.

So funktioniert es:

1. Anmeldung des Sperrmülls (bitte teilen Sie uns die genauen Gegenstände und deren Anzahl mit, die abgeholt werden sollen)

  • online
  • per E-Mail an abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de
  • telefonisch unter 07621/ 410-1999
  • per Post an Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach Palmstraße 3, 79539 Lörrach

 
2. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie innerhalb von 12 Wochen einen Abholtermin. Der Termin wird Ihnen spätestens zwei Wochen vor Abholung per E-Mail oder per Postkarte mitgeteilt.
 
3. Bereitstellung des Sperrmülls am mitgeteilten Termin sowie am vereinbarten Abstellplatz


Bitte beachten:

Stellen Sie den Sperrmüll am Tag der Abholung bis 6 Uhr morgens am vereinbarten Abstellplatz bereit, jedoch nicht früher als einen Abend vor dem Sammeltermin. Soweit möglich, entfernen Sie bei den Gegenständen alle Metallteile und andere Materialien, die über Wertstoffsammlungen entsorgt werden können.

Sollte Ihr Sperrmüll am Abholtag nicht abgeholt worden sein, melden Sie sich bitte am nächsten Tag beim Servicecenter der Abfallwirtschaft.



Annahme Recyclinghöfe

Auf den Recyclinghöfen werden nur haushaltsübliche Mengen, maximal 2 m³ angenommen. (außer in Rümmingen).

  • Ihr Möbel gehört noch nicht zum Sperrmüll und ist zu schade zum Wegwerfen?

    Auf der neuen Online-Plattform der Abfallwirtschaft  Fundgrube - Tauschen & Verschenken im Dreiland können Sie diese kostenlos zum Tausch und Verschenken anbieten.