Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Lörrach ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de.
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Auf der Seite "Abfall-ABC" ist eine externe Anwendung eingebunden. Die Felder im Formular sind nicht mit den Eingabefeldern verknüpft.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Inhalte zur Beschreibung der Navigation und Funktionsweise der Website in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden in einem zweiten Schritt erstellt und zeitnah ergänzt.
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
Diese Erklärung wurde am 06.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.
Sie sind auf abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de auf Inhalte gestoßen:
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an pressestelle-abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Auf der Seite "Abfall-ABC" ist eine externe Anwendung eingebunden. Die Felder im Formular sind nicht mit den Eingabefeldern verknüpft.(gemäß Prüfschritt 1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.Die Inhalte zur Beschreibung der Navigation und Funktionsweise der Website in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden in einem zweiten Schritt erstellt und zeitnah ergänzt.
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.08.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Anmeldung Sperrmüll & Altholz
- Zuzug/Umzug
- Abfall-ABC
- Biofilter/-deckel
- Was darf rein
- Sperrmüll
- Behälterinfo
- Service-Center
- Fundgrube
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de auf Inhalte gestoßen:
- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an pressestelle-abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Kontakt
Anna SebastianStabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Telefon: +49 7621 410-1455
Fax: +49 7621 410-9-1455
E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de