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Bauschutt

Die Ablagerung von mineralischen Abfällen auf einer Deponie, insbesondere von Erdaushub oder Bauschutt, sollte immer eine Ausnahme sein. Durch eine Deponierung gehen wertvolle Materialien für den Rohstoffkreislauf verloren. Daher hat laut Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verwertung Vorrang vor einer Beseitigung auf Deponien.

Daher dürfen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfälle nur auf Deponien beseitigt werden, wenn sie nicht verwertet werden können. Eine solche Verwertung ist zum Beispiel auch das Verfüllen von Kiesgruben oder alten Steinbrüchen und vor allem die Aufbereitung von Bauschutt zu Baustoffen.
 
Außerdem dürfen auf der Deponie ebenfalls auf der Basis gesetzlicher Grundlagen nur Abfälle abgelagert werden, zu denen ausreichende Informationen vorliegen. Sie müssen „grundlegend charakterisiert“ sein, um eine Gefährdung der Umwelt durch die Ablagerung ausschließen zu können.

Um die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Deponieverordnung umsetzen zu können, werden im Vorfeld verschiedene Unterlagen für Anlieferungen zur Deponie Scheinberg benötigt.


Annahmebedingungen

Ab sofort gelten für Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen, Transporteure und Privatpersonen für die Anlieferung von Bauschutt erweiterte Annahmebedingungen. Mindestens fünf Werktage vor der ersten Anlieferung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Deponieannahmekontrolle zur Prüfung einreichen. Ob und welche Unterlagen vor der Anlieferung vorgelegt werden müssen, richtet sich nach der Menge des Abfalls (siehe "Anmeldung"). Nach der Prüfung erhalten Anlieferer eine Bestätigung, die zur Anlieferung auf der Deponie berechtigt.


Anmeldung


Bei weniger als 2 m³ bzw. 4 t pro Baustelle:


Ab 2 m³ bzw. 4 t pro Baustelle

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an deponieannahme(at)loerrach-landkreis.de oder per Fax an 07621/ 410 91426 oder 07621/ 410 91427.

Allgemeine Hinweise

Bezahlung
Bar (bis max. 200 Euro) oder EC-Karten-Zahlung möglich.
Bei großen und regelmäßigen Anlieferungen kann bei der Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach die Bezahlung per monatlicher Rechnung be­antragt werden.
 
Nicht ordnungsgemäße Anlieferungen
werden auf der Kreismülldeponie sichergestellt und müssen vor Ort durch den Anlieferer selbst oder auf dessen Kosten nachgebessert werden.